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"Generationenberatung"

Generationenberatung:

 

Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht was passiert, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstbestimmt regeln können? Wenn zum Beispiel aufgrund eines Unfalls das eigene Leben nur noch von Maschinen aufrechterhalten wird? Wer soll in diesen Situationen Entscheidungen für Sie treffen? Wer darf sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern? Weder der Ehepartner noch Verwandte dürfen Sie automatisch vertreten. Nur wer diese Angelegenheiten rechtzeitig und selbstbestimmt für sich regelt schließt aus, dass in einer solchen Situation durch einen Richter ein Betreuer bestellt wird, der weder Sie noch Ihre Wünsche, Erwartungen und persönlichen Sichtweisen kennt. Aus diesem Grund habe ich den Service für meine Kunden um diesen existenziell wichtigen Bereich der Vorsorge erweitert. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.


Meine Empfehlung: Schauen Sie sich bitte das 3 Minuten Video bis zum Ende an.


Kontakt / Anfrage

Ich nehme gerne Kontakt mit Ihnen auf


symbol_vorsorgevollmacht                 Vorsorgevollmacht

 
Mit der Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden.
Eine Betreuung ist dann nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vertrauensperson oder durch Hilfe in anderer Form ebenso gut wie durch einen gerichtlich bestellten Betreuer besorgt werden können. Eine Vorsorgevollacht gilt daher nicht nur für den Fall einer dauerhaften Betreuungsbedürftigkeit, sondern auch wenn der Betroffene nur vorübergehend nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
 

symbol_patientenverfuegung                 Patientenverfügung

 
Seit dem 01.09.2009 sind Patientenverfügungen bindend. In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenstädigen Entscheidungen mehr treffen können, im voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.
Sie können in der Patientenverfügung bestimmen, ob Sie in bestimmte Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder Eingriffe, die nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligen oder diese untersagen. Dadurch können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen, auch wenn Sie zum Zeitpunkt dieser ärztlichen Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind.
 

symbol_betreuungsverfuegung                  Betreuungsverfügung

 
In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Sie im Betreuungsfall möglicherweise krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr äußern können. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden in einer Betreuungsverfügung genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen. Diese Wünsche sind vom Gericht grundsätzlich zu berücksichtigen. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht räumt die Betreuungsverfügung einem Dritten keine Vollmacht ein.
 

symbol_trauerverfuegung                  Trauerverfügung

 
In einer Trauerfallverfügung haben Sie die Möglichkeit, für Sie wichtige Dinge nach Ihrem Tod festzulegen. Dies könnten zum Beispiel sein: Bestattungsform, Ort, besondere Wünsche zur Trauerfeier und deren Finanzierung.
 

symbol_sorgerechtsverfuegung                  Sorgerechtsverfügung

 
Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern kleiner Kinder. In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert. Eine Sorgerechtsverfügung gibt die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Per­sonen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.
 

symbol_tierverfuegung                  Haus- und Großtierverfügung

 
In einer Haus- bzw. Großtierverfügung kann jede volljährige Person den Aufenthaltsort, das Futter, die Unterbringung, die ärztliche Versorgung, den eventuellen Verkauf sowie alle damit verbunden finanziellen Angelegenheiten regeln.
 

 

 

 

 

  symbol_unternehmensvollmacht

      

 

     Die Unternehmervollmacht

  
  
Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 85% aller Unternehmer keine Vorsorge für den Fall einer Verhinderung des „Chefs“ getroffen haben. Unabhängig von der Rechtsform und der Größe des  Unternehmens wird eine professionelle Lösung angeboten.

 

Bei einer Erstberatung wird der Bedarf ermittelt. Wird im Rahmen dieses Gesprächs festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Unternehmervollmacht vorliegen, wird diese durch Kooperationsanwälte erstellt. Die fertige, unterzeichnete Vollmacht wird dann im Original verwahrt, ist 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr über die Notruf-Hotline verfügbar und wird über den jährlichen Update-Service auf dem aktuellen Stand gehalten.
 
 
 

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